SuSu: Studierende unterstützen Schwimmunterricht
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LeitungChristine Hoffmann |
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MitarbeiterinMiriam Ittlinger |

Mit Stolz verkünden wir, dass das SuSu-Projekt in diesem Jahr bereits in die 6. Runde geht. Im Sommersemester 2025 haben insgesamt 27 hochmotivierte Sportstudierende die Ausbildung zum Rettungsschwimmer und eine Vertiefung des Anfängerschwimmens erfolgreich abgeschlossen und sind bereit die Lehrkräfte in den Münchner Grundschulen zu unterstützen. Nach den Herbstferien 2025 starten die Studierenden in mehr als 40 Münchner Grundschulklassen. Nach dem Besuch einer Münchner Schulklasse in unserem Seminar freuen sich alle sehr auf die Arbeit mit den Nichtschwimmern in den Schulen.
Entfallener Schwimmunterricht in der Coronapandemie
Nach zwei Jahren Pandemie kam eine gewaltige Welle an Nichtschwimmern auf den Schulsport zu. Die Süddeutschen Zeitung berichtete, dass Sportvereine und weitere Einrichtungen aufgrund der Pandemie über viele Monate hinweg keine Schwimmkurse anbieten konnten. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft schätzte, dass allein in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie mehr als 100.000 Kinder keine Schwimmkurse besuchen konnten und befürchtete, dass eine ganze Generation von Nichtschwimmern heranwächst. Kinder konnten weder Schwimmen lernen noch üben.
Schon in den Jahren vor der Pandemie war eine stetige Abnahme der Zahl der Kinder, die sicher schwimmen können, zu verzeichnen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu ein eigenes Skript verfasst, in dem erläutert wird, was es heißt sicher schwimmen zu können. Dies ist nicht mit dem Seepferdchen-Abzeichen erledigt. Über 4 Niveaustufen soll ein Kind von der Wassergewöhnung, über die Grundfertigkeiten zur Basisstufe Schwimmen und anschließend zum Sicheren Schwimmen geleitet werden. Aufgrund der Pandemie ist allerdings mit einer sprunghaften Zunahme des Anteils der NichtschwimmerInnen pro Schulklasse zu rechnen. Auch das sichere Schwimmen muss erst wieder trainiert werden. Kinder, die bereits Grundfertigkeiten im Schwimmen erlernt hatten, konnten diese nicht einüben und müssen womöglich wieder neu beginnen. Inzwischen gibt es einige zusätzliche Angebote an Schwimmkursen, trotzdem bleibt die Warteliste für einen möglichen Kursplatz lang.
Ziel des Projekts


Mit unserem neuen Projekt „Studierende unterstützen Schwimmunterricht (kurz: SuSu)“ wollen wir einen wichtigen Beitrag leisten, die fehlende Ausbildung der letzten Jahre auszugleichen. Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 wurden erstmalig Sportstudierende der TU München an Grundschulen entsandt, um dort die Sportlehrkräfte beim Schwimmunterricht zu unterstützen. Besonders Lehrkräfte, die allein 20 – 30 Kinder im Bad unterrichten müssen, sollen eine qualifizierte Hilfe zur Seite bekommen. Dies ermöglicht eine Unterteilung der Schüler und Schülerinnen in unterschiedliche Leistungsklassen und eine individuellere Betreuung von Anfängern.
Inzwischen ist das Projekt als Wahlmodul im Lehrplan für Sportlehrkräfte alles Schularten verankert. Das Interesse an der Teilnahme steigt von Jahr zu Jahr. 2025 konnten wir sogar 2 Ausbildungskurs anbieten.
Ausbildung der Studierenden
Alle Studierenden befinden sich aktuell in der regulären Schwimmausbildung im Rahmen ihres Studiums oder haben diese bereits abgeschlossen. Sie sind von Frau Dr. Hoffmann als geeignete Person für den Einsatz in der Grundschule im Anfängerschwimmunterricht eingestuft worden.
Im Vorfeld erhalten die Studierenden eine kostenfreie Zusatzausbildung Anfängerschwimmen. Das Zertifikat Anfängerschwimmen umfasst theoretische und praktische Kenntnisse zur Wassergewöhnung und die Wasserbewältigung und Empfehlungen zur Vermittlung einer ersten Schwimmlage. Eine umfangreiche Übungsauswahl für die ersten Schritte im Wasser und den Übergang zum sicheren Schwimmen werden anhand von Anfängerschwimmkindern demonstriert. Des Weiteren erhalten die Studierenden Einblick in die Sicherheit und Organisation im Schwimmunterricht und Hinweise für den Umgang mit Angst im und vor dem Wasser.
Ein weiterer Baustein der Qualifikation ist eine von der Wasserwacht lizenzierte Rettungsschwimmausbildung in Bronze oder in Silber. Diese Ausbildung umfasst 16 Unterrichtseinheiten mit theoretischen und praktischen Inhalten zur Prävention von Unfällen und zur Rettung aus dem Wasser sowie eine Prüfung entsprechend den Vorgaben der Rettungsgesellschaften.
Die spezielle Qualifizierungsmaßnahme findet in der Olympiaschwimmhalle in München statt.
Voraussetzungen der Schulen
Von Seiten der Schulen ist es notwendig, dass ein Schwimmbad mit Nichtschwimmerbereich zur Verfügung steht, d.h. es muss ein stehtiefer Bereich für die Kinder vorhanden sein. Ob das Becken gleichmäßig tief ist oder der Boden schräg abfällt ist nicht entscheidend. Eine abgetrennte Schwimmbahn in einem tiefen Becken oder ein Sprungbecken sind ungeeignet.
Der Unterricht muss als Doppelstunde geplant sein, da bei einer Einzelstunde die reine Wasserzeit zu gering ausfällt. Die Anfahrtszeit sollte so gering wie möglich gehalten werden. Schulen die wöchentlichen Schwimmunterricht anbieten werden bevorzugt im Projekt aufgenommen. Ein Schwimmunterricht, der nur 14-tägig stattfindet ist gerade im Anfängerbereich nicht sinnvoll. Wenn möglich sollten die Schulen über einen Zeitraum von 6 Wochen regelmäßigen Schwimmunterricht einplanen und einen Wechsel z.B. mit dem Kunstunterricht oder der Parallelklasse erst anschließend vornehmen.
Nach dem praktischen Einsatz in der Schule soll der Student / die Studentin eine schriftliche Bescheinigung der Schule erhalten.
Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums
Sinngemäßer Auszug aus der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom April 1996 Nr. VIII/5 – K7405 – 3/79 291/93: Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen
1.1.1. Schwimmklassen mit 30 oder weniger Schülern dürfen geteilt werden, wenn eine zusätzliche Hilfskraft mit der unten aufgeführten Qualifikation unentgeltlich zur Verfügung steht.
1.2. Die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für den Unterricht bleiben immer bei der zuständigen Lehrkraft, auch bei geteilten Gruppen.
2.5.6 Die Hilfskraft muss mindestens ein Rettungsschwimmabzeichen Bronze haben.