Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen
Lernvereinbarung
Sofern Sie Studienleistungen extern, d.h. nicht an der TUM, erbracht haben und diese für Ihr Bachelor- oder Masterstudium anerkennen lassen wollen, setzen Sie sich mit uns bitte frühzeitig – am besten während der Planung Ihres Aufenthalts an einer anderen Universität im In- oder Ausland – in Verbindung. Somit können wir die Anrechenbarkeit der Veranstaltungen prüfen und gegebenenfalls frühzeitig in Form einer Lernvereinbarung festhalten.
Prüfung der Gleichwertigkeit der Lernergebnisse
Bitte füllen Sie ein Formular aus, aus dem hervorgeht, welche Leistungen Sie anerkennen lassen möchten. (Bitte laden Sie sich das Antragsformular Ihrem Studiengang entsprechend herunter.) Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular am Lehrstuhl (Ansprechpartner siehe unten) ab. Leistungen werden anerkannt, wenn eine Gleichwertigkeit der Lernergebnisse vorliegt. Dies umfasst Leistungen, die in Studiengängen an einer Hochschule in Deutschland erworben wurden, Leistungen, die an Fernstudieneinheiten in Deutschland erworben wurden, sowie Leistungen, die in Studiengängen an ausländischen Hochschulen erworben wurden.
Credits und Benotung
Wird die Gleichwertigkeit der Lernergebnisse festgestellt, erhalten Sie in der Regel die Anzahl der Credits, die für die an der TUM vorgesehenen Leistung vergeben werden. Die Note wird aus der Heimatinstitution übernommen. Stimmt das Notensystem der an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachten Leistung nicht mit dem Notensystem der TUM überein, so werden die Noten nach einer Formel umgerechnet (vgl. APSO §16 (6)).
Ansprechpartner
Prof. Dr. Jörg Königstorfer
Uptown München Campus D
Georg-Brauchle-Ring 60/62
80992 München
Tel.: +49.89.289.24558
Fax: +49.89.289.24642
joerg.koenigstorfer(at)tum.de