Viele Sportler_innen können derzeit ihren Sport nur zuhause oder im Freien betreiben, da seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 Fitnessstudios in ganz Deutschland schließen mussten, um den Ausbruch des Coronavirus zu verlangsamen. Der Lehrstuhl für Sportbiologie von Ordinarius Prof. Dr. Henning Wackerhage hat deshalb u.a. mit der Betriebsärztin Dr. Andrea Dietlmeier, dem schottischen Virologen Prof. Dr. Roger Everett, der Juristin Prof. Dr. Angela Lindfeld und dem Fitnessexperten Prof. Dr. Stephan Geisler ein Konzeptpapier zur Wiedereröffnung von Fitnessstudios nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Dies wird auch vom Deutschen Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG) für alle Betreiber für Fitnessstudios empfohlen.
Kerninhalte des Konzeptpapiers, an dem auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Dr. Martin Schönfelder mitgewirkt hat, sind ein Fünf-Punkte-Plan zur Infektionsvermeidung in Fitnessstudios sowie eine detaillierte Checkliste für dessen Umsetzung. Des Weiteren werden oft gestellte Fragen zu COVID-19 und Fitnessstudios beantwortet. „Die Betreiber von Fitnessstudios müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes die Gefahren einschätzen, die sich durch das Coronavirus ergeben und dann Maßnahmen festlegen, die das Infektionsrisiko minimieren“, erklärt Prof. Dr. Henning Wackerhage. „In Nordrhein-Westfalen durften die Fitnessstudios auch wieder öffnen und wir haben gehört, dass unser Konzept bei der Erstellung von Ausführungsbestimmungen durch das Staatssekretariat für Sport und Ehrenamt in NRW geholfen hat.“
Folgende Maßnahmen wurden im Fünf-Punkte-Plan vorgeschlagen:
- Mitarbeiterschulung über das SARS-CoV-2-Coronavirus, die dadurch hervorgerufene COVID-19-Krankheit, Ansteckungswege, Desinfektion, sowie Risikogruppen. Inhaber von Fitnessstudios sollten ihre Mitarbeiter_innen auch täglich z. B. per E-Mail über die Fallzahlenentwicklung im Landkreis und in Deutschland (Robert-Koch-Institut-Dashboard) informieren.
- Information von Mitgliedern: Mitglieder sind teilweise verängstigt und müssen darüber informiert werden, wie ihr Fitnessstudio umorganisiert wird und durch welche Maßnahmen konkret das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko reduziert wird.
- Betrieb des Fitnessstudios anpassen, um Tröpfchen, Aerosol- und Schmierinfektionen zu vermeiden.
- Schutz von COVID-19-Risikogruppen durch Information und spezielle Schutzmaßnahmen.
- Prozedurplanung, um schnell und geplant zu reagieren, wenn sich z. B. ein Mitglied mit COVID-19-Symptomen im Studio befindet oder wenn ein Mitglied nach Studiobesuch mitteilt, dass es positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
In der Checkliste wurden anhand dieser fünf Punkte weitere Unterpunkte mit Maßnahmen und Empfehlungen erstellt, die die Betreiber von Fitnessstudios nacheinander abarbeiten können. „Das Ziel ist es, dass das Risiko, sich mit dem Coronavirus in einem Fitnessstudio anzustecken, akzeptabel minimiert wird und dass Risikogruppen besonders geschützt werden“, so Prof. Wackerhage. „Die Checkliste, die wir im Rahmen des Konzeptpapiers erstellt haben, könnte dazu beitragen. Letztendlich ist eine Checkliste zum Abhaken einfacher zu benutzen als nur ein Dokument mit Vorschlägen.“
Im abschließenden Fragenkatalog, der insgesamt elf Fragen beinhaltet, wurden dann Fragen zur Wiedereröffnung von Fitnessstudios und die Mitarbeiterschulung beantwortet. Zusätzlich wurden Video-Tutorials zur Mitarbeiterschulung produziert, die auf der Website des DIFG zu finden sind und mit denen die Mitarbeiterschulung vereinfacht wird.
Zur Homepage des Deutschen Industrieverbands für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG)