Aktuelle Information zur ZPP Zertifizierung
Was ist die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)?
Die Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen prüft und zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) Präventionsangebote nach § 20 SGB V. Die Prüfung eines Präventionsangebotes erfolgt einmal zentral, bundesweit und kostenfrei. Prüfungen bei Krankenkassen entfallen damit. Das Prüfergebnis wird von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt, verantwortet und für die Erstattung zugrunde gelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur positiv geprüfte Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden. Der Nachweis und die Prüfung der Kursleiterqualifikationen sind dabei die Voraussetzung zur Zertifizierung eines Präventionskurses. Standardisierte Konzepte, auch wenn sie ein positives Prüfergebnis erhalten haben, sind für sich alleine nicht erstattungsfähig. Sie können zur vereinfachten Eintragung und Zertifizierung eines Präventionskurses genutzt werden.
Bei erfolgreicher Prüfung wird das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ vergeben. Dieses Siegel wird in vier Handlungsfeldern – Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung / Entspannung sowie Suchtmittekonsum vergeben.
Ein_e Kursleiter_in kann das sogenannte Kurskonzept selbst erstellen oder kann auf vorgegebene Konzepte zurückreifen, die in der Fortbildung integeriert sind. Ein vorgegebenes Konzept heißt folgendes: Die für die Kurse erforderlichen Stundenbilder und Trainingsmaterialen haben wir bei der ZPP hinterlegt, sodass Sie dies nicht mehr tun müssen. Sie wählen unser Konzept aus, laden Ihre Nachweise der Mindeststandards sowie die Programmeinweisung hoch und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig.
Bitte beachten Sie, dass das geprüfte Konzept jedoch nicht bedeutet, dass Sie ohne weitere Prüfungen bei der ZPP als Kursleiter/in anerkannt werden. Die ZPP prüft zuerst, ob Sie die sogenannten Mindeststandards nachweisen können.
Kurse und Kurskonzepte erhalten KEINE dauerhafte Anerkennung. Dies gilt nur für die Anbieterqualifikation. Kurse und Kurskonzepte müssen alle drei Jahre rezertifiziert werden. Es müssen die Kursinhalte (Kursunterlagen) einschließlich aussagekräftiger Stundenverlaufspläne und ggf. Programmeinweisungen bei jedem Prüfantrag eingereicht werden.
Vorabprüfung bei der ZPP
Sie können sich bei der ZPP registrieren und eine Prüfung ihrer fachwissenschaftliche Kompetenzen in den entprechenden Bereichen Medizin, Pädagogik, Psychologie, Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht und Forschungsmethoden und der fachpraktischen Kompetenzen in einem Präventionsprinzip beantragen und so im Vorfeld schon einmal herauszufinden, ob Sie grundsätzlich gute Chancen haben, um als Kursleiter_in zertifiziert zu werden. Je nachdem was Ihnen anerkannt wird, können Sie abschätzen, ob es für Sie Sinn ergibt noch weitere Kompetenzen zu erwerben, wenn Ihnen nur wenige fachwissenschaftliche Kompetenzen fehlen.
Fehlende fachwissenschaftliche Kompetenzen können durch folgende Fort- und Weiterbildungen bei TUM Sport and Health for Life ergänzt werden können: Fitness Trainer B-Lizenz, Trainingsplanung, Ausdauertraining, Coaching Sporternährung;
1. Anerkennung als Kursleiter gemäß Leitfaden Prävention
- Registrierung auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“ und ZPP-Prüfung Ihrer Qualifikation (z.B. Studium, Ausbildung) als Kursleitung einleiten
- Ggf. noch fehlende Fachkompetenzen können mit den Kursabgeboten von TUM Sport and Health for Life erlangt werden.
Grundsätzlich prüft die ZPP die Qualifikation als Kursleitung für das Präventionsprinzip im entsprechenden Handlungsfeld. Die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien fordern Fachkompetenzen, die mit mindestens 60% über die staatlich anerkannte Berufsausbildung und / oder wissenschaftliche Studiengänge erworben sein müssen. (siehe "Handlungsleitfaden Prävention" ab S. 93 ff.)
2. Zertifizierung des Präventionskurskonzeptes
- Einweisung in das Präventionskurskonzept bei Kursen TUM Sport and Health for Life mit dem Zusatz "ZPP zertifiziert"
- Hochladen und Freischalten auf dem „Qualitätsportal für Präventionskurse“
Detaillierte Information zu ZPP
Diese ZPP - Zertifizierung gilt 3 Jahre und muss danach wieder rezertifizíert werden.
Die pandemiebedingte Abweichung von der Präsenzverpflichtung galt bis 31.12.2022. Nun gilt aktuell für Zusatzqualifizierungen und Kurskonzepteinweisungen für die Verfahren Autogenes Training und PMR ab 2023 wieder die Präsenzverpflichtung (Stand 19.05.2022). Formate, die Selbstlernphasen beinhalten werden beim Prüfprozess seitends der ZPP nicht akzeptiert.
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Programmeinweisungen allerdings als Live-Online Übertragung für die Kursleitungen abgehalten werden.
Insgesamt werden im Rahmen der fachpraktischen Kompetenzen für Progressive Muskelentspannung und Autogenes Training 90 h oder 3 ECTS Punkte gefordert, davon 32 UE ( 1 ECTS) als Einweisung in das jeweilige Verfahren. Die Einweisungen müssen in Präsenz erfolgen.
Bitte informieren Sie sich bei Rückfragen bei uns unter weiterbildung@sg.tum.de
Prüfkriterien zur Zertfifizierung von Kursangeboten.
Anbieterqualifikation und Kompetenzen im Handlungsleitfaden Prävention
Kurse leiten ist auch ohne ZPP Kursleiteranerkennung möglich
Selbstverständlich ist es möglich Kurse anzubieten, auch ohne eine Anerkennung der ZPP: Die Zertifizierung bei der ZPP ermöglicht es lediglich Ihren Kursteilnehmern einen Teil (bis zu 80 %, je nach Krankenkasse) der Kursgebühren von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen.