Staatsexamen
Mündliche & Praktische Staatsprüfung
Die mündlich-theoretischen und praktischen Staatsprüfungen werden im Unterrichts- und Erweiterungsfach Sport studienbegleitend im Rahmen der universitären sportpraktischen Kurse in den sieben sportlichen Handlungsfeldern erbracht. (vgl. § 57 (3) Abs. 2 LPO I 2008 für Real-, Mittel- und Grundschule sowie §83 (3) Abs. 2 LPO I 2008 für Gymnasien).
Im Didaktikfach Sport werden studienbegleitend nur sportpraktische Staatsprüfungen abgelegt (so genannte "Demonstrationsprüfungen"), keine mündlich-theoretischen Prüfungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Fakultät unter studienberatung.sg@tum.de
Die schriftlichen Staatsprüfungen bestehen aus Klausuren, die nach Beendigung des Studiums geschrieben werden.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Außenstelle des Prüfungsamtes.
Schriftliches Staatsexamen
Bitte wenden Sie sich für Fragen zum schriftlichen Staatsexamen an die Außenstelle des Prüfungsamtes.