Erasmus+
Studierende können nach Abschluss des ersten Studienjahres mit dem ERASMUS-Austauschprogramm drei bis zwölf Monate an einer unserer europäischen Partnerhochschulen studieren. Mit Beginn des neues ERASMUS+ Programms können Studierende sowohl im Bachelor wie auch im Master im Ausland studieren und finanziell gefördert werden.
Die Erasmus-Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2025/2026 beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 15. Januar 2025, 12 Uhr mittags (außer Medizin). Bei der Bewerbung können maximal vier Universitäten ausgewählt werden.
Eine Registrierung auf dem MoveON-Bewerbungsportal ist erforderlich. Dort sind ab dem 1. Dezember die neuen Bewerbungsformulare Application for Erasmus+ SMS, Switzerland - SEMP Studies, Double Degree and Departmental Program 2022/23 zu finden. Bitte registrieren Sie sich auf dem MoveON Bewerberportal mir ihrer TUM-E-Mail-Adresse, in der Vor- und Nachname enthalten ist (z.B. max.muster@tum.de).
Die Auswahl erfolgt bis Mitte Februar. Sie werden per E-mail über den Erfolg Ihrer Bewerbung informiert.
Auswahlkriterien:
- Überzeugendes Motivationsschreiben (weshalb wird welche Universität bevorzugt, weshalb sind Sie der_die beste Kandidat_in?)
- Sprachkenntnisse
- Studienfortschritt
- Noten
Bitte beachten Sie:
- Eine Erasmusförderung ist nur möglich, wenn ein Großteil der an der Gastuniversität belegten Kurse in Ihrem Curriculum an der Fakultät SG anrechenbar ist.
- Für eine Bewerbung werden ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B1) in der Unterrichtssprache der Gastuniversität benötigt. Auch muss mind. ein Grundkurs in der Landessprache vor Antritt des Studienaufenthalts absolviert werden.
- Es sollten Kurse im Umfang von mind. 15 bis 20 Credits an der Gastuniversität belegt werden. Dabei müssen 60% der ECTs und Kurse an der nominierten Fakultät absolviert werden.
- Bestehen von mindestens 10 ECTS pro Semester an der Gastuniversität als Voraussetzung für das Erasmus+ Stipendium
Die Äquivalenzvereinbarung muss erst nach der Bewerbungsphase, wenn feststeht, für welche Universität Sie ausgewählt wurden, erstellt werden.
VOR IHREM AUSLANDSAUFENTHALT:
Grundsätzlich können Studienleistungen angerechnet werden, sofern diese äquivalent gewertet werden und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen, siehe Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen.
Studierende, die sich Leistungen, die sie während ihres Auslandsaufenthalts ablegen werden, anrechnen lassen möchten, müssen die Anerkennungsmöglichkeiten vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit der Studienberatung
Die Recherche, welche Module der Gastuniversität prinzipiell äquivalent zu den Modulen der TUM zu setzen sind, obliegt studentischer Selbstorganisation. Bitte treffen Sie nach Zusage der Gastuniversität eine geeignete begrenzte Vorauswahl der entsprechenden Module im Formblatt zur Äquivalenzvereinbarung und schicken dieses (inkl. englischer oder deutscher Modulbeschreibungen, z.B als Link) für Bachelor und Master Studiengänge an studium.gsw.sto(at)mh.tum.de oder für Lehramtsstudiengänge an studium.lehramt.sto(at)mh.tum.de.
Bei Klärungsbedarf wird die Studienberatung mit Ihnen in Kontakt treten und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung u.U. 2-3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie eine Übersichtsliste bisher anerkannter Leistungen aus dem Auslandssemester. Bitte beachten Sie, dass diese keine Verbindlichkeit darstellt. Module und Kurse können sich stets ändern (bzw. finden nicht statt). Eine fachliche Prüfung durch die Studienfachberatung ist vor dem Auslandssemester immer erforderlich!
LEARNING AGREEMENT / STUDY PROGRAM:
Als zuständige Person ist von den Studierenden Frau Fried (Unterschrift) im Learning Agreement einzutragen. Um eine Unterschrift zu erhalten und Änderungen zu besprechen, müssen sich Studierende an Frau Fried wenden.
NACH IHREM AUSLANDSAUFENTHALT:
Sie können Sie sich Ihre bestandenen und vorab in der Äquivalenzvereinbarung festgehaltenen Leistungen anerkennen lassen (dies geschieht nicht automatisch!). Reichen Sie dazu das von Ihnen unterschriebene Formblatt Antrag zur Anerkennung sowie Ihren Leistungsnachweis der ausländischen Hochschule (z.B. Transcript of records) innerhalb von 35 Tagen nach Rückkehr bei der Studienfachberatung ein. Bitte kommen Sie dazu am besten mit den Unterlagen (im Original) in die Sprechstunde der Studienfachberatung
Das aktuelle Angebot aller derzeit an der TUM angebotenen Sprachkurse finden Sie auf der Seite des TUM-Sprachenzentrums.