Sport-/ Bewegungstherapeut DVGS
Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) ist einer der wichtigsten Verbände im Gesundheitswesen in Deutschland. Absolventen des Studiengangs "Wissenschaftliche Grundlagen des Sports, BSc." der TUM können sich beim DVGS ihre Studienleistungen anerkennen lassen.
Für Absolventen des Bachelorstudiengangs Wissenschaftliche Grundlagen des Sports (BSc. WGS, Beginn WS 08/09) bzw. Sportwissenschaft (BSc. SW, Beginn WS 14/15) kann in Abhängigkeit von der inhaltlichen Ausrichtung der gewählten Wahlpflichtmodule unter gewissen Voraussetzungen (siehe unten) und mit etwas Zusatzaufwand (zeitlich/finanziell) eine Anerkennung zum „Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS“ auf unterschiedlichen Stufen erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die als Titel vom Berufs- und Fachverband DVGS e.V. vergeben wird.
Eine Anerkennung kann prinzipiell nur ausgesprochen werden, wenn im Rahmen des Studiums ein gesundheitsorientiertes Profil absolviert wird und dabei ein adäquater Umfang an praktischer Handlungskompetenz nachgewiesen wird. Das Modularsystem der Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ ist in verschiedenen Stufen aufgebaut (Modularsystem). Für Absolventen eines klaren gesundheitsorientierten Studienprofils in den o.g. Bachelorstudiengängen der TUM ist es daher, unter den unten genannten Voraussetzungen, möglich, in Ergänzung zum Studium die Spezialisierung Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie (ORT) Stufe III sowie die Einzellizenzen "Rückenschule", "Medical Nordic Walking", "Osteoporose", "Aquatraining" und "Entspannungsverfahren" zu erlangen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zu den jeweiligen DVGS-Modulen gehörenden Anerkennungsvoraussetzungen und Anerkennungsmöglichkeiten im Detail:
Qualifikationsstufe | Bezeichnung | Anerkennung für Absolventen BSc. WGS, wenn ... | |
---|---|---|---|
Stufe I | Zulassung | ✔ | komplette Anerkennung B.Sc. WGdS / B.Sc. SW |
Komplementärmodul | Psychosoziales Modul | * | Seminar mit 45 UE muss zusätzlich belegt werden (15 UE anerkannt) |
Pädagogisches Modul | ✔ | komplette Anerkennung B.Sc. WGdS / B.Sc. SW | |
Stufe II Grundlagen | Grundlagen | * | B.Sc. SW
|
Stufe III Spezialisierungen | Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie | * | B.Sc. SW
|
Neurologie | - | ||
Innere Erkrankungen | - | ||
Psychiatrie / Psychosomatik / Sucht | - | ||
Stufe IV | Praktische Tätigkeit | * | B.Sc. WGdS / B.Sc. SW Praktika in therapeutischen / rehabilitativen Einrichtungen können nach individueller Prüfung in gewissen zeitlichen Umfängen angerechnet werden. |
Bei entsprechender gesundheitssportlicher Ausrichtung des Studiums können somit aus dem Modularsystem der Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapeut DVGS“ maximal die Stufen I, II, III (ORT) und das Komplementärmodul "Pädagogisches Modul" inklusive 5 möglicher Einzellizenzen anerkannt werden:
- Rückenschule KddR (§§ 20,20a und 43 SGB V sowie § 44 SGB IX Rehabilitationssport Indikation Wirbelsäule)
- Osteoporose (§ 43 SGB V)
- Medical Nordic Walking (§ 20 und 20a SGBV)
- Entspannungslizenz (§§ 20 und 20a SGBV) sowie
- Aqua-Lizenz (§§ 20 und 20a SGB V)
Das Komplementärmodul "Psychosoziales Modul" muss - wie der Tabelle zu entnehmen ist - zusätzlich absolviert werden. TUM Sport and Health for Life bietet das Modul in Kooperation mit dem DVGS direkt an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften an (Psychosoziales Modul).
Die Anerkennung ist erst möglich, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Für die Anerkennung der Stufen II und III ist neben dem Zeugnis ein „Institutsnachweis“ erforderlich. Dieser wird von der TUM ausgestellt, wenn die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme in allen dazugehörigen Veranstaltungen der oben genannten Module inkl. der Modulprüfungen nachgewiesen wurde. Es obliegt dem Studierenden die erforderliche Anwesenheit eigenverantwortlich nachzuweisen. Zur Ausstellung des Institutsnachweises wenden Sie sich bitte an an die Studienberatung der Fakultät SG und reichen Sie schriftlich ein:
- Eine Kopie Ihres detaillierten Zeugnisses
- Genaue Informationen, in welchem Semester Sie die o.g. Module absolviert haben
- Ein Nachweis über die regelmäßige, aktive und erfolgreiche Teilnahme an den o.g. Modulveranstaltungen
- Eine postalische Adresse
Für die Stufe IV muss eine praktische Tätigkeit von 6 Monaten in einer rehabilitativen Einrichtung nachgewiesen werden. Studienbegleitende Praktika bzw. ein Praktikumssemester in einer rehabilitativen Einrichtung können anteilig, in Abhängigkeit von Umfang und Ausrichtung auch vollständig anerkannt werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem DVGS zur Prüfung vorzulegen.
Für Rückfragen
- zum Institutsnachweis wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Fakultät
- zum Angebot "Psychosoziales Modul (DVGS)" verkürzter Lehrgang an TUM Sport and Health for Life (weiterbildung(at)sg.tum.de)
- zur Zertifikatsprüfung an den DVGS
Die Anerkennungen (Zertifikate sowie Einzellizenzen) sind seitens des Verbandes kostenpflichtig und erfordern eine Zertifikatsprüfung sowie eine Mitgliedschaft im DVGS. Die Zertifikatsprüfung wird gesondert von Seiten des DVGS organisiert und findet nicht in München statt. Details zu den Prüfungsmodalitäten sowie den zusätzlichen Prüfungskosten finden Sie auf der Homepage des DVGS.
TUM Sport and Health for Life ist lediglich für die Organisation sowie Durchführung der verkürzten Sonderveranstaltung "Psychosoziales Modul (DVGS)" verantwortlich. Die Prüfung und Anerkennung liegt im Verantwortungsbereich des DVGS. Wir raten allen Studierenden sich vor der Anmeldung zum Modul ausreichend über die aktuellen Voraussetzungen des DVGS bzgl. des "Sport- und Bewegungstherapeuten" zu informieren und sich im Zweifelsfall direkt an den DVGS zu wenden.